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   LG Ingolstadt, 10.08.2017 - 32 O 1988/16   

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https://dejure.org/2017,73970
LG Ingolstadt, 10.08.2017 - 32 O 1988/16 (https://dejure.org/2017,73970)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 10.08.2017 - 32 O 1988/16 (https://dejure.org/2017,73970)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 10. August 2017 - 32 O 1988/16 (https://dejure.org/2017,73970)
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  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus LG Ingolstadt, 10.08.2017 - 32 O 1988/16
    b) Dabei besteht insbesondere keine Verpflichtung des Beklagten zu 1), sich vor dem Anfahren zu vergewissern, ob der Geschädigte einen Sitzplatz oder sonst Halt im Fahrzeuginneren gefunden hat (BGH NJW 1993, 654).
  • KG, 17.08.2011 - 22 W 50/11

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

    Auszug aus LG Ingolstadt, 10.08.2017 - 32 O 1988/16
    c) Der Umstand, dass sich der Geschädigte schuldhaft keinen sicheren Halt im Fahrzeug verschafft hat, obwohl dies ohne Weiteres möglich gewesen wäre, führt zu dessen alleiniger Haftung bzw. schließt eine Haftung auf Beklagtenseite aus (LG Wiesbaden NZV 2011, 201; KG NZV 2012, 182; AG Potsdam NZV 2014, 358).
  • LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07

    Es obliegt dem Fahrgast eines Linienbusses für hinreichende Eigensicherung zu

    Auszug aus LG Ingolstadt, 10.08.2017 - 32 O 1988/16
    c) Der Umstand, dass sich der Geschädigte schuldhaft keinen sicheren Halt im Fahrzeug verschafft hat, obwohl dies ohne Weiteres möglich gewesen wäre, führt zu dessen alleiniger Haftung bzw. schließt eine Haftung auf Beklagtenseite aus (LG Wiesbaden NZV 2011, 201; KG NZV 2012, 182; AG Potsdam NZV 2014, 358).
  • AG Potsdam, 06.01.2012 - 33 C 306/11

    Haftung bei Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anforderungen an die

    Auszug aus LG Ingolstadt, 10.08.2017 - 32 O 1988/16
    c) Der Umstand, dass sich der Geschädigte schuldhaft keinen sicheren Halt im Fahrzeug verschafft hat, obwohl dies ohne Weiteres möglich gewesen wäre, führt zu dessen alleiniger Haftung bzw. schließt eine Haftung auf Beklagtenseite aus (LG Wiesbaden NZV 2011, 201; KG NZV 2012, 182; AG Potsdam NZV 2014, 358).
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